Aufbewahrungsfrist für Bewerbungsunterlagen

Es liegt eine Feststellung der österreichischen Datenschutzbehörde für die Aufbewahrungsfrist von Bewerbungsunterlagen vor: Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach dem Gleichbehandlungsgesetz (§ 29 Abs. 1 GlBG) von sechs Monaten zuzüglich einem Monat für den...