Die
7 Prinzipien
der DSGVo
1. DAS PRINZIP VON RECHTMÄSSIGKEIT, VERARBEITUNG NACH TREU UND GLAUBEN, TRANSPARENZ
besagt, dass die Daten nur auf rechtmäßige, nachvollziehbare und transparente Weise verarbeitet werden sollen.
2. DAS PRINZIP DER ZWECKBINDUNG
unterstreicht, dass Daten nur für die übereingekommenen Zwecke, und nicht darüber hinaus, verarbeitet werden.
3. DAS PRINZIP DATENMINIMIERUNG
besagt, dass nur so viele Daten verarbeitet werden wie erforderlich.
4. DAS PRINZIP RICHTIGKEIT
besagt, dass Daten in bestem Wissen und Gewissen richtig und aktuell gehalten werden sollen.
5. DAS PRINZIP Speicherbegrenzung
besagt, dass Daten nur so lange gespeichert werden, wie für die Verarbeitung erforderlich.
6. DAS PRINZIP INTEGRITÄT & VERTRAULICHKEIT
besagt, dass die Sicherheit und der Schutz von verarbeiteten Daten maximal gewährleistet wird.
7. DAS PRINZIP DER RECHENSCHAFTSPFLICHT
besagt, dass der Verantwortliche die Erfüllung des Datenschutzes nachweisen können muss.
referenzen
Einige der Unternehmen, die ich zum Thema Datenschutz beraten habe bzw. berate
Datenschutz-Compliance beginnt hier
Ing. Christian Graf
CeeQoo e.U.
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2100 Korneuburg, Österreich