Die Datenschutzbehörde hat die Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten.
Das Prüfverfahren hat hervorgebracht, dass die Post tatsächlich im Rahmen des Gewerbes „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“ mittels statistischer Verfahren u.a. die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.
Die Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass diese Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht verarbeitet werden dürfen. Es wurde angeordnet, diese Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen, sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt.
Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde fest, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft sind. Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen.
Quelle: Pressetext der österreichischen Datenschutzbehörde (Originalwortlaut)