Brexit und der Datenschutz

Was würde ein harter Brexit für den Datenschutz bedeuten? UK wäre in diesem Fall als Drittstaat anzusehen – und zwar ohne jede Übergangs- oder Schonfrist, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in einer aktuellen...

Aufbewahrungsfrist für Bewerbungsunterlagen

Es liegt eine Feststellung der österreichischen Datenschutzbehörde für die Aufbewahrungsfrist von Bewerbungsunterlagen vor: Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach dem Gleichbehandlungsgesetz (§ 29 Abs. 1 GlBG) von sechs Monaten zuzüglich einem Monat für den...